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   LSG Bayern, 22.10.2003 - L 3 KA 536/02   

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https://dejure.org/2003,16869
LSG Bayern, 22.10.2003 - L 3 KA 536/02 (https://dejure.org/2003,16869)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.10.2003 - L 3 KA 536/02 (https://dejure.org/2003,16869)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - L 3 KA 536/02 (https://dejure.org/2003,16869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Honorarberichtigung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung; Teilnahme an der vertragszahnärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung mit einer Gemeinschaftspraxis für Mundchirurgie /Kieferchirurgie / Gesichtschirurgie ; Durchführung einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94

    Zulässigkeit der Mitwirkung einer bei der Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus LSG Bayern, 22.10.2003 - L 3 KA 536/02
    Die Kontrolle des Gerichts beschränke sich in der Regel darauf, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden sei, ob der Prüfungsentscheidung ein richtiger und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrundegelegen habe, ob der Beklagte die durch die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe ermittelten Grenzen eingehalten und ob er seine Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet habe, dass die Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar seien (BSG SozR 3-1300 § 16 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 33).
  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92

    Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeit - Schätzung - Unwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 22.10.2003 - L 3 KA 536/02
    Diese Überschreitungen um mehr als 100 % konnte der Beklagte als Ausdruck eines offensichtlichen Mißverhältnisses im Vergleich zum Landesdurchschnitt werten (so auch BSG a.a.O. und BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 15); der Verdacht der unwirtschaftlichen Behandlungsweise war damit begründet.
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 43/94

    Statistische Vergleichsprüfung im Rahmen der kassenzahnärztlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 22.10.2003 - L 3 KA 536/02
    Die Kontrolle des Gerichts beschränke sich in der Regel darauf, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden sei, ob der Prüfungsentscheidung ein richtiger und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrundegelegen habe, ob der Beklagte die durch die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe ermittelten Grenzen eingehalten und ob er seine Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet habe, dass die Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar seien (BSG SozR 3-1300 § 16 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 33).
  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 52/96

    Bestimmung der Grenze zum offensichtlichen Mißverhältnis in der

    Auszug aus LSG Bayern, 22.10.2003 - L 3 KA 536/02
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BSG die Anforderungen an die Darlegung und Berechnung nicht überspannt werden dürfen, zumal sich gerade Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung regelmäßig an einen sachkundigen Personenkreis richten; die Ausführungen müssen nur erkennen lassen, wie das Behandlungsverhalten des (Zahn)Arztes bewertet wurde und auf welchen Erwägungen die getroffene Kürzungsmaßnahme beruht (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 41, Engelhard in Hauck/Noftz, SGB V, K § 106 RdNr 167 ).
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